AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen gelten. Anderslautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Ergänzungsaufträge in laufenden Projekten bedürfen keiner separaten Bestätigung. Wir liefern nur an Kaufleute. Der Kunde sichert zu, Kaufmann gemäß HGB zu sein. Nebenabreden, Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform und unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Bestimmung.

2. Lieferung und Leistungen

a) Unsere Leistungen aus Beratung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Leistungen aus Beratung verstehen sich ausschließlich als Entwurf, Konzept oder Lösungsvorschlag. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Ergebnisse unserer Leistung sorgfältig auf die Vereinbarkeit und Verwendbarkeit mit und unter den in seinem Unternehmen vorhandenen Rahmenbedingungen zu prüfen.

b) Wartung, Administration und sonstige Änderungen an bestehenden Anlagen und Programmen des Kunden erfolgen nur auf Anweisung und im Auftrag des Kunden. Die Verantwortung für die richtige Auswahl, die grundsätzliche Brauchbarkeit und die Funktionsfähigkeit der zur Verfügung gestellten Softwarewerkzeuge und Programme, sowie für die Durchführung der Wartung, Administration oder sonstigen Änderung liegt ausschließlich beim Kunden.

c) Die Entwicklung von Programmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Bestandteil dieser Vereinbarung ist unser Softwarelizenzvertrag in der jeweils gültigen Form. Soweit im Rahmen der beratenden Tätigkeit eine Programmierleistung oder eine vergleichbare Entwicklungsleistung erbracht wird, ist diese als Entwurf, Konzept oder Lösungsvorschlag ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit, zu verstehen. Der Einsatz dieses Entwurfs, Konzepts oder Lösungsvorschlags durch den Kunden erfolgt auf Verantwortung und eigene Gefahr des Kunden.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Erledigung unseres Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, uns den Zugang zu den Räumen und Anlagen des Kunden zu gewähren und uns die erforderlichen Rechenanlagen und Rechenzeit zur Verfügung zu stellen. (bei Softwareprojekten inkl. EDV-Fernzugriff). Wir sind berechtigt, dem Kunden Ausfallzeiten und Kosten, die uns aus einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen, nach dem Stundensatz für Beratungsleistungen mit unseren jeweils gültigen Preisen in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines nachweislich darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4. Termine und Lieferfristen

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Leistung für den Kunden auf diesen über. Die Einhaltung setzt voraus, daß uns sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen rechtzeitig zugehen und der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns fristgemäße Lieferung zumutbar ist. Wird ein Liefertermin überschritten, so hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung in unserem Hause beginnt.

5. Zahlung

a) Grundlage für die Berechnung unsere Dienstleistung ist unsere jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise für Dienstleistungen.

b) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Am Fälligkeitstag tritt ohne vorherige Mahnung Zahlungsverzug ein. Wir sind berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungstermine Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachweislich darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

c) Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht gegenüber Zahlungsansprüchen von uns nur mit Gegenforderungen zu, die von uns unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt sind.

d) Wird uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu erbringen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Eine Aufrechnung ist nicht möglich.

6. Höhere Gewalt

Bei einem Ereignis aus höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, das uns die Leistung erschwert oder unmöglich macht, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit aufzuschieben und zwar auch, wenn dieses Ereignis während eines bereits eingetretenen Verzuges auftritt. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, sonstige Unruhen und ähnliche Umstände, von denen wir unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dauern diese Ereignisse länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das erweiterte Eigentum an den Ergebnissen der von uns erbrachten Leistung oder den von uns gelieferten Waren bis zur Zahlung aller unserer jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Forderungen vor. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen wir die Herausgabe auf Grund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Inhaberschaft an Rechten

Die Ergebnisse der von uns erbrachten Leistung sind Eigentum der K2it GmbH. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die von uns für den Kunden erbrachten Leistungen und die daraus resultierenden Ergebnisse in seinem Unternehmen nach den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zusätzlich mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Verträgen zu gebrauchen.Wir behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der von uns erbrachten Leistungen vertraulich zu behandeln und diese nicht teilweise oder insgesamt Dritten zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder Dritten deren Benutzung zu gestatten. Darüber hinaus sind die Ergebnisse vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sämtliche Personen, die Zugang zu den Ergebnissen haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend zu belehren. Für Pflichtverletzung sämtlicher Personen, die unsere Leistung entgegen dieser Verpflichtung weitergeben, ist der Kunde schadenersatzpflichtig.

9. Gewährleistung

Wir gewährleisten für einen Zeitraum von zwölf Monaten, soweit gesetzlich zulässig, ab Zeitpunkt der Leistungserbringung, daß die Ergebnisse der von uns erbrachten Leistung grundsätzlich den schriftlich vereinbarten Anforderungen oder ersatzweise den für uns erkennbaren Anforderungen des Kunden genügen, solange die von uns vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, daß unsere Ergebnisse vollständig oder fehlerfrei sind. Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Anleitung zur Umgehung des Mangels. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Kunde hat die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen sorgfältig zu untersuchen und zu prüfen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich nach Bereitstellung der Leistung oder der Ergebnisse, unter lückenloser und ausführlicher Schilderung des Fehlerbildes mitzuteilen. Der Fehler muß anhand der Beschreibung des Kunden reproduzierbar sein. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Lieferung und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

10. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, sind sämtliche Ansprüche maximal auf den von uns für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellten Betrag begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden befreit uns von sämtlichen Schadenersatzansprüchen oder Gewährleistungsansprüchen.

11. Anspruchsabtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche, einschließlich etwaiger Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche, auf Dritte zu übertragen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen ist, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, der Sitz unserer Firma. Für diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, gegenüber Kaufleuten grundsätzlich und sonst soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unserer Firma. Der Export von Leistungen in Drittländer bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Firmensitz ist Hamburg.

13. Schlußbestimmungen

Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht vollstreckbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung als vereinbart.

(Stand 1. Juni 2008)